Vereinsgründung

Die Gründung eines Vereines setzt verschiedene Vorbereitungen voraus, so kann sie schon aufgrund kleiner Fehler in den Formalien scheitern. Damit es nicht dazu kommt, finden Sie im folgenden Beitrag die wichtigsten Informationen, die Sie zur Vereinsgründung benötigen.

1. Mindestmitgliederanzahl

Für die Gründung eines eingetragenen Vereins (e.V.) sind mindestens drei Mitglieder erforderlich. Für die Eintragung beim Vereinsregister sind jedoch sieben Mitglieder notwendig. Es ist effektiv eine Liste aller Mitglieder zu erstellen.

2. Gründungsversammlung abhalten

Die Beteiligten führen eine erste Versammlung durch, die als Gründungsversammlung bekannt ist. Dort wird beschlossen, den Verein zu gründen, die Satzung anzunehmen und den Vorstand zu wählen. Die Wahl des Vorstandes sollte bereits vor der Erstellung der Satzung durchgeführt worden sein, so ist es logischer die Gründungsversammlung bereits vorher abzuhalten.

3. Gründungsprotokoll erstellen

Über die Gründung wird ein Protokoll erstellt, das die Entscheidungen und Beschlüsse der Gründungsversammlung festhält.

4. Satzung erstellen

  • Bei der Erstellung einer Satzung für die Gründung eines Vereins gibt es mehrere wichtige Punkte zu beachten. Zunächst müssen der Vereinsname und -sitz festgelegt werden, wobei lediglich der Ort angegeben wird, ohne die genaue Straßenadresse. Weiterhin ist es wichtig, den Vereinszweck klar und präzise zu definieren, einschließlich der Ziele und Aktivitäten des Vereins.
  • Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Mitgliedschaftsregelungen, die die Bedingungen für den Ein- und Austritt sowie die Höhe der Mitgliedsbeiträge festlegen. Zudem müssen die Organe des Vereins definiert werden, wie beispielsweise der Vorstand und die Mitgliederversammlung, inklusive ihrer jeweiligen Aufgaben und Befugnisse.
  • Des Weiteren sollten Regelungen für die Beschlussfassung und die Protokollierung von Beschlüssen festgelegt werden, ebenso wie Vorschriften für die Einberufung und Durchführung von Mitgliederversammlungen.
  • Für den Fall der Vereinsauflösung ist es wichtig, festzulegen, was mit dem Vereinsvermögen geschehen soll und welche gemeinnützige Organisation im Falle der Auflösung davon profitiert.
  • Darüber hinaus können ergänzende Regelungen aufgenommen werden, die für den spezifischen Verein relevant sind, wie beispielsweise Datenschutzbestimmungen oder Regelungen zur Schlichtung von Streitigkeiten.
  • Schließlich sollte, wenn der Verein gemeinnützig sein soll, die Satzung vor der Anmeldung beim Vereinsregister vom Finanzamt geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen für die Gemeinnützigkeit entspricht. Durch sorgfältige Berücksichtigung dieser Punkte kann eine solide Satzung erstellt werden, die als Grundlage für den Verein dient.

5. Satzung unterzeichnen und bei Finanzamt prüfen lassen

Die Satzung muss von mindestens sieben Mitgliedern unterschrieben werden.

6. Verein beim Notar anmelden

Der gewählte Vorstand muss mit der Satzung und dem Gründungsprotokoll zum Notar gehen, der die Gründung beglaubigt und den Verein beim Vereinsregister anmeldet. Dafür sollte zeitig ein Notartermin vereinbart werden.

7. Eintragung im Vereinsregister beim Amtsgericht

Wenn das Amtsgericht keine Fehler in der Satzung oder im Protokoll findet, wird der Verein eingetragen. Als Bestätigung erhält der Verein einen Registerauszug.

Wichtige Nachbereitungen

Um die Handlungsfähigkeit des Vereines zu beschleunigen sollten bereits kurz im Anschluss an die Vereinsgründung einige wichtige Nachbereitungen getroffen werden. Dazu gehört:

Die Beantragung einer Steuernummer beim Finanzamt, die Eröffnung eines Bankkontos und die Öffentlichkeitsarbeit mit der

Erstellung einer Webseite und Soci und den Anwerben von neuen Mitgliedern.

Weitere Informationen und hilfreiche Unterlagen finden Sie hier: