Seit dem 1.1.2023 können Migrantische Organisationen (MO) für ihre Arbeit eine Förderung durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz aus dem Haushaltstitel der Integrationsbeauftragten erhalten. Pro Jahr stehen für jede MO bis zu 3.000 Euro zur Verfügung.

Gefördert werden können z.B. :

Achtung: Nicht gefördert werden können Ausgaben für Verpflegung, Lebensmittel und Getränke. Eigenmittel sind nicht erforderlich.

Das Antragsformular ist auf der Internetseite der Integrationsbeauftragten herunterzuladen
Bitte hier Klicken

Anträge können ab sofort gestellt werden.

Kontakt

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbrauchschutz
Frau Fensch
Tel : 03318665018

Landesamt für Soziales und Versorgung
Lipezeker Strße 45
03048 Cottbus

Frau Anika Kuschka

anika.kuschka@lasv.brandenburg.de

Geflüchteten Netzwerk Cottbus e.V.
Güterzufuhrstraße 8
03046 Cottbus

Tel.: 0176/41 95 87 49 Sie können uns Anrufen oder Nachrichten Per SMS, Whatsapp oder Signal schreiben.

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